Bürgschafts- und Garantiemanagement

Vom Antragseingang bis zu Risikoübernahmeverträgen

Bestandsverwaltung/Avalbuchhaltung

Die fides 4 - Bestandsverwaltung bietet Ihnen Funktionen, die Sie im Rahmen der laufenden Bearbeitung von Bürgschafts- und Garantieengagements nach Urkundenerstellung und Obligoeinbuchung bis hin zur Erfassung der Urkundenrückgabe benötigen. So werden Geschäftsprozesse aus dem Bereich der Avalbuchhaltung unterstützt, beispielsweise die Erfassung von außerplanmäßigen Ereignissen auf Finanzmittelebene und die daraus resultierenden automatischen Obligobuchungen.

Zudem werden Änderungen des Risikoübernahmevertrags abgebildet, die nicht zwingend auch eine Obligoveränderung in der Avalbuchhaltung nach sich ziehen, z.B. die Erfassung eines Hausbankwechsels oder die Ergänzung von Vertragstexten zum Risikoübernahmevertrag. Basis für die Ermittlung des Risikoübernahmeobligos in der Avalbuchhaltung je Finanzmittel sind der aktuelle Finanzmittelsaldo und die im Risikoübernahmevertrag festgelegten Vertragskonditionen.

Projektbearbeitung

Die Projektbearbeitung unterstützt die Sachbearbeitung im Bereich der Bürgschaftsverwaltung, vom Antragseingang bis zur Erstellung der Risikoübernahmeverträge. Im Rahmen der Projektbearbeitung können Sie Projekte und Verträge in Entscheidungsvorlagen zusammenfassen, um sie Ausschüssen zur Entscheidung vorlegen zu können.

Zu jedem Projekt lassen sich mehrere Risikoübernahmeverträge anlegen. In einem Vertrag können mehrere Finanzmittel (Kredite oder Beteiligungen) enthalten sein. Grundlage für die Abrechnung von Bearbeitungsentgelten und laufenden Entgelten bildet die Erfassung der Konditionen und Abrechnungsmodalitäten je Vertrag - und bei Bedarf je Finanzmittel. 

Unterstützte Aufgaben der Projektbearbeitung:

  • Bearbeitung des Antragseingangs
  • Erstellung von Entscheidungsvorlagen
  • Vorbereitung von Ausschusssitzungen
  • Erfassung von Entscheidungen
  • Nachbereitung von Ausschusssitzungen
  • Einbuchen des Obligos in den Bestand

Grundlagen zur Berechnung des Obligos je Finanzmittel bzw. je Risikoübernahmevertrag:

  • Finanzmittelsaldo gemäß den automatisch generierten Finanzmittelereignissen aus den Finanzmittelkonditionen und den manuell erfassten Finanzmittelereignissen
  • verbürgter/garantierter Finanzmittelbetrag gemäß Risikoübernahmevertrag
  • Verbürgungsgrad/Garantiegrad gemäß Risikoübernahmevertrag und ggf. zum Finanzmittel hinterlegte periodische Obligoreduzierungen
  • Art der Höchstbetragsverwendung gemäß Risikoübernahmevertrag (ohne Höchstbetrag, Höchstbetrag je Vertrag, Höchstbetrag je Finanzmittel)

Das Risikoübernahmeobligo wird aus diesen Informationen über einen Hintergrundprozess automatisch ermittelt („Buchungsautomat“).

Abwicklungsfunktionen in fides 4

Den Kern der Abwicklungsfunktionen in fides 4 bilden die Schadensberechnung und die Regressbuchhaltung. Im Rahmen der Schadensberechnung können Sie die Höhe der aus einem Risikoübernahmevertrag zu leistenden Zahlung ermitteln.

Der zur Ermittlung des Zinsschadens von der Hausbank anzusetzende Zinssatz ergibt sich bis zum Zeitpunkt der Kreditvertragskündigung aus dem Kreditvertrag, im Anschluss daran gelten gesetzliche Bestimmungen oder die zwischen Risikoträger und Hausbank für diesen Fall getroffenen Vereinbarungen.
Aufgabe der Schadensberechnung in fides ist es, den zu begleichenden Schaden unter Berücksichtigung der Verwertungserlöse, der angefallenen Kosten und der in der Abwicklungsphase aufgelaufenen Zinsen zu ermitteln und die Ergebnisse für die weitere Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie mit der Schadensberechnung das bestehende Obligo fortlaufend ermitteln möchten, ermöglicht Ihnen fides, die Ergebnisse der Schadensberechnung automatisiert in die Avalbuchhaltung zu übernehmen.

Mit der in fides 4 integrierten Regressbuchhaltung verwalten Sie Forderungen gegen Schuldner, die aus in Anspruch genommenen Bürgschaften/Garantien resultieren. Mehrere Ursprungsforderungen zu Risikoübernahmeverträgen können Sie in der Regressbuchhaltung in einem Hauptkonto zusammenfassen. Darüber hinaus können Sie Unterkonten für Schuldner anlegen, die nur für einen Teil der gesamten Forderung haften („Teilschuldner“).

Zu den Geschäftsvorfällen, die Sie mit Hilfe der Regresskonten verwalten, zählen neben der Regressforderung auch Zahlungen auf die Forderung, angefallene Kosten der Rechtsverfolgung sowie sonstige Ereignisse, die die Höhe der Regressforderung verändern. Zahlungen, die von Teilschuldnern geleistet werden, sowie verursachte Kosten werden automatisch im Hauptkonto berücksichtigt. Je Ereignis wird der Gesamtbetrag auf die Haftungsträger aufgeteilt. Diese Haftungsverteilung ergibt sich zunächst aus den Ursprungsverträgen, Sie können diese aber für jede Bewegung individuell anpassen.

Ein Regresskonto wird spätestens mit dem Entstehen der Regressforderung angelegt. Oder mit Leistung der ersten Zahlung bei in Anspruch genommener Risikoübernahme. Dabei kann es sich um eine Abschlagszahlung handeln, die bereits vor der endgültigen Abrechnung und damit vor Entstehen der Regressforderung geleistet wird. Nach der Abrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen automatisch zu Regressforderungen, der bestehende Avalsaldo wird automatisch ausgebucht, die Risikovorsorge wird angepasst (Inanspruchnahme, Auflösung, Mehraufwand). Mit Hilfe der Forderungsaufstellung zum Regresskonto werden die Zinsen bei Bedarf tagesaktuell bzw. auf einen zukünftigen Zeitpunkt bezogen berechnet.

Weitere Programmfunktionen

Weitere Module:

  • Fibu-Schnittstelle Entgeltbearbeitung
  • Automatisierte Überwachung der Bürgschaftsfrist
  • Entgeltprognose für Risikoübernahmeverträge
Über 30 Jahre Erfahrung im Bürgschaftsmanagement sprechen für sich.

Ihr Ansprechpartner für
fides 4

Walter Bergen